Die Hochzeit ist für alle Beteiligten spannend und aufregend. Haben Sie viele Kinder in der Festgesellschaft, sollten sie diese in das Festprogramm einbinden und auch in der anschließenden Hochzeitsfeier einige Aspekte beachten. So machen Sie den Tag für kleine und große Gäste gleichermaßen unvergesslich. Und so ist auch für die kleinsten Gäste bestens gesorgt.
Vor der Feier in der Hochzeitslocation steht der feierliche Festakt, der mitunter für aktive Kinder lang und vor allem langweilig werden kann. Um hierbei Unmut und schlechte Laune zu verhindern, können Sie schon kleinere Kinder in das Geschehen einbinden. Aktiv teilnehmen können Kinder beispielsweise, wenn Sie als Blumenkinder tätig werden oder die Übergabe der Gastgeschenke übernehmen dürfen. Sicher finden Sie auch noch viele andere Ideen, die Kleinen mit einzubinden.
Richtig stolz ist auch so mancher kleine Gast, wenn er beim Tragen des Schleiers oder der Bereithaltung der Ringe helfen darf. Letzteres ist jedoch einem Kind der Festgesellschaft vorbehalten, das einen besonderen Bezug zum Brautpaar hat. Ein bereits vorhandenes eigenes Kind oder ein Patenkind kann diesen Platz würdig einnehmen. Nach der Trauung können wiederum alle Kinder gemeinsam auf Wunsch erneut beim Blumenstreuen und Reiswerfen helfen.
Bereits bei der Buchung sollten Sie die Hochzeitslocation auf genügend Platz und Möglichkeiten für Kinder unter den Gästen prüfen. Optimal ist ein Nebenraum oder eine abseits liegende Ecke, die in ein einfaches Spielzimmer verwandelt werden kann. Halten Sie hier Malsachen, einige Gesellschaftsspiele oder weiterführende Spielsachen bereit, mit denen sich diejenigen unter den Kindern, die nicht bei den Erwachsenen bleiben möchten, vergnügen können. Ein Außenbereich mit Spiel- und Laufmöglichkeiten für die Kinder bei schönem Wetter ist ebenfalls eine gute Möglichkeit, den kleinen Gästen die Zeit zu vertreiben.
Gerade bei der freien Trauung sollten Sie die Kinder bei Ihrer Organisation berücksichtigen. Denn hier haben Sie ja alle Möglichkeiten, Ihre Ehezeremonie zu gestalten und die eigenen Kinder oder kleine Gäste mit zu integrieren.
Wer den großen Tag auch für die Kleinen besonders gestalten möchte, kann auch über die professionelle Unterstützung diverser Anbieter fündig werden: Spezialisierte Anbieter für Kinderpartys sorgen oft auch während der Hochzeitsfeier für die Kinderbelustigung, während andere eine professionelle Kinderbetreuung in der Hochzeitslocation ergänzen. Diese beaufsichtigen die Kinder während der Feierlichkeit und veranstalten mit ihnen altersgerechte Spiele, bei denen garantiert jeder kleine Gast großen Spaß hat.
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Bei der Verköstigung der kleinen Gäste ist meist weniger Aufwand nötig als gedacht. Lediglich die Form der Speisendarbietung bei der Hochzeitsfeier macht den Unterschied, wie frei die Kinder bei der Hochzeitsparty ihre Auswahl an Essen und Trinken treffen können. Bei der Buffetauswahl kann auch ein Kind seine liebsten Speisen wählen, während bei einem Menü genügend Gänge vorhanden sind, um den kleinen Gast zu sättigen. Ein spezielles Kindermenü zu organisieren ist in der Regel ebenso unnötig wie die Vorbestellung klassischer Kinderteller nach Art mancher Restaurants, die den Genuss der Kleinen auf Nudeln mit Soße oder Fischstäbchen reduzieren. Beachten Sie einfach: Kinder sind keine Gäste zweiter Klasse. Auch sie sollten den besonderen Tag mit kulinarischen Köstlichkeiten genießen dürfen.
Nach Absprache mit dem Caterer oder Restaurantbesitzer erhalten Sie für die Kinder der Festgesellschaft in der Regel die gleichen Speisen in kleineren Portionen, die zu einem entsprechend günstigeren Preis berechnet werden. Einzig bei den Getränken darf es gerne ein kleines Extra sein: Alkoholfreie Cocktails und Kindersekt geben den Kindern das Flair des Besonderen, mit dem sie sich den erwachsenen Gästen gleich richtig „groß“ fühlen können.